Schauspielarbeit in Europa – Visa & Arbeitsgenehmigungen für britische Staatsbürger


Dieser Artikel richtet sich an Schauspieler:innen mit britischem Pass, die für Filmproduktionen kürzere Zeiträume in europäischen Ländern verbringen müssen.
Die Lage bei Arbeitsgenehmigungen und Visa für den EU/EWR-Raum ändert sich häufig und ist derzeit sehr unübersichtlich. Wir aktualisieren diese Seite laufend, sobald neue Informationen eingehen – bitte lies daher den Haftungsausschluss am Ende, bevor du diese Angaben in der Praxis nutzt. Wenn du Fehler oder fehlende Informationen entdeckst, schreib uns, damit alle Schauspieler:innen von dieser Seite profitieren können.
* Aktualisiert September 2026.
Allgemeines #
- Inhaber:innen eines britischen Passes dürfen sich im Schengen-Raum bis zu 90 Tage innerhalb von je 180 Tagen aufhalten. Das gilt insgesamt für den gesamten Schengen-Raum, unabhängig davon, wie viele Länder besucht werden oder aus welchem Grund – einschließlich Urlaub, Tagesausflügen und Arbeitsaufenthalten. Diese 90-Tage-Regelung gilt nur für den Aufenthalt; sie berechtigt nicht automatisch zur Arbeit. Welche Visa- und Arbeitsgenehmigungsregelungen gelten, hängt vom jeweiligen EU/Schengen-Land ab (siehe unten).
- Inhaber:innen eines britischen Passes, die zugleich eine EU-Aufenthaltskarte besitzen, dürfen sich unbefristet im Schengen-Raum aufhalten. Einige Länder setzen jedoch eine Frist von 90 Tagen und verlangen bei längerem Aufenthalt eine Anmeldung bei den örtlichen Behörden. Die Regelungen zur Arbeitsgenehmigung variieren je nach Land (siehe unten).
- In den meisten Fällen ist es Aufgabe des Arbeitgebers, eine etwaige Arbeitsgenehmigung zu beantragen.
ETIAS wurde mehrfach verschoben und hatte mit Stand September 2026 keinen bestätigten Einführungstermin. Ein Start 2027 gilt inzwischen als wahrscheinlicher als Ende 2026. Prüfe vor Reiseantritt den aktuellen Stand auf der offiziellen ETIAS-Website.
Zur Orientierung:
- EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
- Schengen-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn. Zypern gehört mit Stand September 2026 noch nicht zum Schengen-Raum: Die EU sprach im August 2026 eine positive Bereitschaftsbewertung aus, und im September 2026 kam es zu einer Abstimmung im Rat – ein Beitrittsdatum steht jedoch noch nicht fest.
Armenien #
Inhaber:innen eines britischen Passes können Armenien bis zu 180 Tage pro Jahr visumfrei besuchen. In dieser Zeit dürfen „Kulturschaffende" ohne Visum arbeiten.
Österreich #
Inhaber:innen eines britischen Passes können bis zu 8 Wochen ohne Arbeitsgenehmigung in Österreich tätig sein.
Gemäß § 3 Abs. 4 Ausländerbeschäftigungsgesetz dürfen ausländische Staatsangehörige, die als Konzert- oder Bühnenkünstler:innen, Akrobat:innen, Film-, Radio- oder Fernsehkünstler:innen oder Musiker:innen tätig sind, im Rahmen einer künstlerischen Gesamtproduktion – wie eines Konzerts, einer Veranstaltung, einer Aufführung, einer laufenden Filmproduktion oder einer Live-Radio- oder Fernsehübertragung – einen Tag oder bis zu 8 Wochen ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt werden. Der Veranstalter und/oder Produzent muss das zuständige lokale Arbeitsmarktservice (AMS) am Tag des Tätigkeitsbeginns davon in Kenntnis setzen.
Belarus #
Inhaber:innen eines britischen oder EU-Passes können bis zu 30 Tage visumfrei einreisen. Eine Arbeitsgenehmigung ist erforderlich.
Belgien #
Die belgischen Regelungen werden regional und nicht national festgelegt und unterscheiden sich je nach Arbeitsort. In Flandern sind international renommierte darstellende Künstler:innen bis zu 21 Tage pro Quartal von der Arbeitsgenehmigungspflicht befreit. In Brüssel benötigen Künstler:innen mit internationalem Ruf, die in mehreren Ländern auftreten, überhaupt keine Genehmigung, wenn der Aufenthalt auf 90 Tage begrenzt ist. Ob ein:e Schauspieler:in als ausreichend „international renommiert" gilt, wird von Fall zu Fall beurteilt.
Bulgarien #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen vor der Einreise eine Freelance-Genehmigung (gültig für 12 Monate).
Wenn die schauspielerische Tätigkeit nur vorübergehend erfolgt und kein Arbeitsvertrag in Bulgarien abgeschlossen wird, genügt eine einfache Aufenthaltsgenehmigung (kurzfristiges oder langfristiges Schengen-Visum). Bulgarien gehörte 2021 zu den Ländern, die die allgemeine britische Kurzzeit-Tournee-Regelung nicht reziprozierten – diese Frage sollte daher direkt geprüft werden.
Kroatien #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen für eine Tätigkeit von bis zu 30 Tagen oder 3 Monaten pro Jahr auf nicht zusammenhängender Basis eine Arbeitsanmeldebescheinigung (ca. 35 € bei der Polizei oder dem lokalen Amt); eine vollständige Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich.
Zypern #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen eine Arbeitsgenehmigung, die von der Agentur vor Arbeitsbeginn beantragt werden muss (kann mehrere Wochen dauern). Beachte außerdem, dass Zypern nicht zum Schengen-Raum gehört (siehe Abschnitt „Allgemeines" oben).
Tschechien #
Seit dem 1. Juli 2024 benötigen Inhaber:innen eines britischen Passes keine Arbeitsgenehmigung mehr, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Damit entfällt nur die Arbeitsgenehmigungspflicht; ein Visum oder eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung kann je nach Aufenthaltsdauer weiterhin separat erforderlich sein.
Dänemark #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen für bis zu 14 Tage keine Arbeitsgenehmigung, sofern die schauspielerische Tätigkeit der Mittelpunkt oder ein wesentlicher Bestandteil einer genuine kurzfristigen künstlerischen Veranstaltung ist. Die dänischen Behörden haben diese Frist 2022 gezielt auf 14 Tage verkürzt, um eine Lücke zu schließen, durch die längere Veranstaltungen bislang ohne weiteres durchgewunken wurden.
Quelle: New to Denmark (nyidanmark.dk)
Estland #
Inhaber:innen eines britischen Passes müssen sich vor der Einreise für ein langfristiges Visum für kurzfristige Beschäftigung registrieren; nach der Registrierung ist für bis zu 90 Tage keine weitere Genehmigung erforderlich.
Finnland #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen als professionelle Künstler:innen für bis zu 90 Tage kein Arbeitsvisum.
Frankreich #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen für bis zu 90 Tage innerhalb von 12 Monaten keine Arbeitsgenehmigung. Diese Ausnahmeregelung gilt ausdrücklich für Film-, audiovisuelle und darstellende Kunstproduktionen.
Deutschland #
Inhaber:innen eines britischen Passes können bis zu 90 Tage pro 12-Monatszeitraum ohne Visum oder Arbeitsgenehmigung in Deutschland tätig sein, sofern sie von einer ausländischen (nicht deutschen) Produktion oder einem ausländischen Veranstalter engagiert werden und ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Vereinigten Königreich behalten.
Diese Ausnahme gilt nicht, wenn die Beschäftigung direkt durch ein deutsches Unterhaltungsunternehmen (Theater, Orchester, Oper oder Zirkus) erfolgt; in diesem Fall ist unabhängig von der Dauer des Engagements eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis erforderlich.
Georgien #
EU-Bürger:innen und Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen für Aufenthalte bis zu 12 Monaten kein Visum für Georgien. Für kurzfristige Tätigkeiten ist keine Arbeitsgenehmigung erforderlich.
Griechenland #
Gemäß Gesetz 4251/2014, Art. 18.1.c, können Mitglieder von Künstlergruppen über ein spezielles nationales Einreisevisum einreisen und arbeiten, das vom griechischen Konsulat im Ausland ausgestellt wird – anstelle einer regulären Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung. Eine festgelegte Tageshöchstgrenze oder ein eindeutiger genehmigungsfreier Zeitraum existiert jedoch nicht. Griechenland gehörte 2021 ebenfalls zu den Ländern, die die allgemeine britische Tournee-Regelung nicht reziprozierten. Klär das direkt mit dem griechischen Konsulat, bevor du von einer freien Frist ausgehst.
Ungarn #
Inhaber:innen eines britischen Passes müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, was mitunter schwierig sein kann.
Island #
Aus dem isländischen Gesetz über das Recht ausländischer Staatsangehöriger auf Arbeit, Nr. 97/2002, Artikel 23:
„Die folgenden ausländischen Staatsangehörigen sind von der Arbeitsgenehmigungspflicht für Zeiträume von bis zu vier Wochen pro Jahr in Island befreit: […] (b) Künstler:innen […]"
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen demnach keine Arbeitsgenehmigung.
Irland #
Auf Grundlage des gemeinsamen Reise- und Aufenthaltsraums zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich (Common Travel Area) benötigst du weder Arbeitsgenehmigung noch Visum, um in Irland zu leben und zu arbeiten – und das ohne zeitliche Begrenzung.
Italien #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen für kurzfristige bezahlte Schauspielarbeit in Italien kein Visum. Für jedes bezahlte Engagement als darstellende Künstler:in – egal wie kurz – ist jedoch eine nulla osta al lavoro (Arbeitsgenehmigung) gesetzlich vorgeschrieben; das ist keine Kann-Bestimmung. Bei Engagements von bis zu drei Monaten wird die nulla osta in der Regel vom italienischen Produzenten beantragt, nachdem die Schauspieler:in im Rahmen der visumfreien Schengen-Regelung (90 von 180 Tagen) nach Italien eingereist ist.
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist nur bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen erforderlich.
Lettland #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen keine Genehmigung, wenn die Tätigkeit 14 Tage innerhalb von 12 Monaten nicht überschreitet.
Quelle: Latvia work permit exemptions artists, tours, promoters or live performance (ecovislegal.cz)
Liechtenstein #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen eine kurzfristige Arbeitsgenehmigung für bis zu 12 Monate. Liechtenstein wendet strenge Quoten für alle Nationalitäten an, einschließlich EU/EWR.
Litauen #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen vor der Einreise eine Arbeitsgenehmigung und einen vorübergehenden Aufenthaltstitel.
Quelle: Lithuania KPMG
Luxemburg #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen für kurzfristige Arbeit ein Visum.
Malta #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen vor der Aufnahme einer Tätigkeit eine Beschäftigungslizenz. Diese kostet 300 € für die erste Person und 15 € für jede weitere Person, maximal jedoch 500 €. Malta gehörte 2021 ebenfalls zu den Ländern, die die allgemeine britische Tournee-Regelung nicht reziprozierten; diese Frage sollte direkt mit Jobsplus oder Identity Malta geklärt werden.
Niederlande #
Britische Schauspieler:innen benötigen für Aufenthalte unter 90 Tagen kein Visum, wenn sie innerhalb eines 13-Wochen-Zeitraums maximal 6 zusammenhängende Wochen arbeiten.
Nordmazedonien #
Schauspieler:innen aus ganz Europa können sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei in Nordmazedonien aufhalten.
Für bezahlte Tätigkeiten ist jedoch eine vorherige Zustimmung sowie eine Arbeitsgenehmigung erforderlich.
Bevor die Schauspieler:innen in Nordmazedonien zu arbeiten beginnen, muss das aufnehmende Unternehmen, die Organisation oder eine sonstige aufnehmende Person beim Kulturministerium eine vorherige Zustimmung für die Tätigkeit der Schauspieler:innen einholen.
Sobald diese Genehmigung des Kulturministeriums vorliegt und der Aufenthalt mehr als 7 Tage beträgt, ist zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung beim Arbeitsamt zu beantragen.
All dies ist in Artikel 11 des Gesetzes über die Beschäftigung von Ausländer:innen geregelt.
Norwegen #
Britische Musiker:innen, Künstler:innen und ihr technisches Personal, die keinen norwegischen Arbeitgeber haben, benötigen für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen keine Aufenthaltsgenehmigung – eine für Briten spezifische Regelung, die großzügiger ist als die allgemeine 14-Tage-Regelung für andere Nationalitäten. Vor der Einreise muss die norwegische Polizei schriftlich informiert werden, und es darf kein norwegischer Arbeitgeber vorhanden sein.
Polen #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen keine Genehmigung, wenn sie innerhalb von 12 Monaten weniger als 30 Tage tätig sind. Diese Angabe konnte in polnischen Regierungsquellen nicht eindeutig als künstlerspezifische Ausnahmeregelung für britische Staatsangehörige nachgewiesen werden – es lohnt sich daher, das vor einer Reise direkt zu überprüfen.
Portugal #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen für eine Tätigkeit in Portugal ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt. Eine veröffentlichte Kurzzeit-Ausnahmeregelung für Künstler:innen oder darstellende Künstler:innen – wie in Frankreich, Spanien oder Deutschland – existiert nicht. Zuständige Behörde ist AIMA (Portugals Einwanderungsbehörde, die 2023 die SEF ablöste). Portugal gehörte 2021 ebenfalls zu den Ländern, die die allgemeine britische Tournee-Regelung nicht reziprozierten.
Rumänien #
Für kurzfristige „kulturelle" Tätigkeiten gibt EURAXESS Rumänien an, dass keine Arbeitsgenehmigung erforderlich ist. Allerdings gehörte Rumänien 2021 zu den Ländern, die die allgemeine britische Tournee-Regelung nicht reziprozierten – das steht in einem gewissen Widerspruch dazu. Es empfiehlt sich, das vor einer Reise direkt zu bestätigen.
Serbien #
Schauspieler:innen benötigen für Dreharbeiten in Serbien keine Arbeitsgenehmigung. Dauert der Dreh jedoch länger als 90 Tage, ist eine Aufenthaltsgenehmigung einzuholen.
Slowakei #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen keine Arbeitsgenehmigung, wenn die Tätigkeit innerhalb von 12 Monaten 30 Tage nicht überschreitet. Der Arbeitgeber oder Auftragnehmer muss die Behörden über den Aufenthalt informieren.
Slowenien #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen für Aufenthalte unter 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen keine Arbeitsgenehmigung.
Spanien #
Schauspieler:innen mit britischem Pass können bis zu 90 Tage ohne Visum oder Arbeitsgenehmigung im spanischen audiovisuellen Sektor tätig sein.
Schweden #
Inhaber:innen eines britischen Passes benötigen keine Genehmigung, wenn die Tätigkeit innerhalb von 12 Monaten 14 Tage oder weniger umfasst und der Arbeitgeber ein „etablierter Veranstalter" auf der veröffentlichten Liste der schwedischen Migrationsbehörde ist.
Schweiz #
Die Schweiz wertet jede künstlerische Tätigkeit für einen in der Schweiz ansässigen (oder dort etablierten ausländischen) Arbeitgeber vom ersten Tag an als genehmigungspflichtige Arbeit. Die spezifische, eng gefasste Ausnahmeregelung für Bühnenkünstler:innen, die bei einer Veranstaltung auftreten, bei der ein Schweizer Veranstalter die Infrastruktur stellt, ist auf 8 Kalendertage pro Jahr begrenzt. Eine private Schweizer Einwanderungsrechtskanzlei beschreibt ein gesondertes Dienstleistungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz (UK-Switzerland Services Mobility Agreement), das britischen Kultur- und Dienstleistungsfachkräften bis zu 90 Tage pro Jahr ermöglichen soll – dies konnte jedoch auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) nicht bestätigt werden. Bitte direkt nachfragen, bevor du dich darauf verlässt.
Ukraine #
Zwischen dem Vereinigten Königreich und der Ukraine besteht kein visumfreies Abkommen.
Vereinigtes Königreich #
Als Inhaber:in eines britischen Passes kannst du hier selbstverständlich frei und ohne Einschränkungen leben und arbeiten.
Haftungsausschluss #
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Zwecken. Regelungen zu Visa und Arbeitsgenehmigungen können sich ohne Vorankündigung ändern. Diese Angaben entsprechen nach bestem Wissen und Gewissen dem aktuellen Stand, wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für ihre Richtigkeit.
Wenn du vorhast, in Europa zu arbeiten, musst du dich unbedingt an das zuständige Konsulat oder die zuständige Behörde wenden und ausschließlich auf deren Auskunft hin die für deine persönliche Situation erforderlichen Visa und/oder Arbeitsgenehmigungen beantragen.
Wir bitten alle Personen und Behörden, die über aktuellere Informationen verfügen, uns zu kontaktieren, wenn sie Korrekturen oder Ergänzungen für diese Seite haben, damit wir sie für alle Schauspieler:innen aktuell und nützlich halten können.
Fragen zu dieser Seite?
Wenn etwas hier unklar oder veraltet ist, sag uns Bescheid über unsere Kontaktseite.
enCAST.pro